Produkte

Diätprodukte dürfen auch gut schmecken

Unsere Entwicklungsabteilung hat gezeigt, dass Diätspeisen nicht unbedingt „nach Diät“ schmecken müssen. Trotzdem erfüllen natürlich alle unsere Produkte § 14a der deutschen Diätverordnung.

Für alle Produkte dieser Gruppe gilt: Auf Wunsch können wir Ihnen auch andere Verpackungsarten und Geschmacksrichtungen liefern; eine verbindliche Preisgestaltung ist abhängig von Ihrer individuellen Rezepturversion, der Verpackungsart und der Abnahmemenge.

* Cremespeisen

Geschmacksrichtungen: Banane Split, Cappuccino, Erdbeere, Mango-Guave, Vanille mit Himbeeren

Übliche Lieferart: Portionsbeutel zu 40 Gramm

* Suppen

Geschmacksrichtungen: Gemüsesuppe, Hühnersuppe, Zwiebelsuppe

Übliche Lieferart: Portionsbeutel zu 40 Gramm

* Shakes

Geschmacksrichtungen: Erdbeere, Banane, Schoko, Vanille

Übliche Lieferart: Combiwickeldosen zu einem Kilogramm (25 Tagesportionen)


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Diätprodukte dürfen auch gut schmecken

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